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Schulstart und Corona

Was ist am ersten Schultag zu beachten?

Grundsätzlich gelten die Regelungen von vor den Ferien. Der Unterricht findet als voller Präsenzunterricht statt. Zweimal in der Woche testen sich alle Schülerinnen und Schüler selbst (außer nachweislich Genesene oder vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler).

1) Maskenpflicht
Sie gilt im Schulgebäude, auch auf den festen Sitzplätzen und in den Schulbussen. Auf dem Schulhof gilt keine Maskenpflicht, aber das Abstandsgebot.

2) Frühstückspause
Essen ist nur draußen und mit Abstand möglich. 
Der Kiosk öffnet nach den Sommerferien wieder. Für das Anstellen gibt es Markierungen, es gelten die Abstandsregeln.

3) Mensa
Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler können montags, mittwochs und donnerstags in der Mensa essen. Es gibt zwei Mittagspausen. Der Kauf von Tageskarten ist nicht möglich. 

4) Was ist, wenn mein Kind am ersten Schultag krank ist?
Dann müssen Sie Ihr Kind krankmelden und am selben Tag noch zum Arzt und die Bescheinigung bis Freitag, dem 20.08.2021, vorlegen.

5) Was ist, wenn Ihr Kind in Quarantäne ist?
Geben Sie bitte spätestens am Mittwoch in der Schule Bescheid und legen Sie bis Freitag, dem 20.08.2021, den Quarantänebescheid vor. 

Wir wünschen allen einen guten Start!