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Krankmeldung

Die Möglichkeit der Online-Krankmeldung richtet sich nur an Erziehungsberechtigte!

Die Krankmeldung erfolgt am ersten Tag der Erkrankung durch einen Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn! Dadurch werden Unklarheiten über den Verbleib der Schülerin bzw. des Schülers vermieden.

Eine Krankmeldung kann telefonisch und über das Krankmeldungsformular auf der Homepage erfolgen! Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind zwischen 7:15 bis 7:55 Uhr.

Am Tag der Rückkehr zur Schule ist der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten im Schulbegleiter vorzuzeigen. Nur dann gilt die versäumte Stunde als „entschuldigt“ und wird auch so auf dem Zeugnis geführt. Alle anderen versäumten Stunden gelten als „unentschuldigt“.

Bei mehr als 3 Tagen Erkrankung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.

Im Zusammenhang mit Ferien und langen Wochenenden ist grundsätzlich die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. Der Arztbesuch muss dann direkt am ersten Krankheitstag erfolgen. Im Nachhinein ausgestellte Bescheinigungen sind ungültig.

In begründeten Fällen kann die Schule die Vorlage eines Attestes auch an weiteren Tagen verlangen (z. B. an Tagen mit Klassenarbeiten).

Um das Nachholen der versäumten Inhalte muss sich jeder Schüler selbstständig kümmern.

Siehe auch: Schulgesetz NRW § 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.