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FAQ

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bitte arbeitet diese Seite durch, bevor und nachdem ihr eure Noten eintragt. Dies erspart uns allen Zeit und beugt Fehler vor.

Diese Fragen sind von mir erstellt und beantwortet worden. Keine 100%ige Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. 🙂
Wenn euch weitere Fragen einfallen: stellt sie bitte und wir können sie hier hinzufügen!

Achja: Manche Antworten kommen doppelt vor, da die Fragen ähnlich sind oder sich überschneiden… 🙂

Grüße!

M. K.

Wenn ihr bei euch OneDrive installiert habt, werden die Notendateien im folgenden Ordner automatisch vorhanden sein, siehe auch Bild:

Therese-Münsterteicher-Gesamtschule -> Lehrerzimmer -> Noten und LET Bögen -> 2019-2020

Wenn nicht, dann müsst ihr mit eurem Internet Browser die Dateien herunterladen.

Dazu geht ihr auf OneDrive auf folgende Ansicht:

Hier müsst ihr drei Dateien herunterladen:

ExtNotMod3.exe
xy_2019_1.enz
flosekeln.txt

Ladet die drei Dateien einzeln herunter, da sie sonst als Archiv heruntergeladen werden und ihr noch die zusätzliche Hürde einer „Entpackung“ habt.

1 = sehr gut
2 = gut
3 = befriedigend
4 = ausreichend
5 = mangelhaft
6 = ungenügend
NB = kann nicht beurteilt werden
AT = ärztlicher Attest
E1 = mit besonderem Erfolg teilgenommen
E2 = mit Erfolg teilgenommen
E3 = teilgenommen

PUK steht für „Pflichtunterricht im Klassenverband“.

Es handelt sich also um keinen Kurs, sondern schlicht um die gesamte Klasse!
Diese Angabe ist lediglich für die Person relevant, die das Schulverwaltungsprogramm SchILD-NRW bedient.

Da zwischen der Erstellung der Notendateien und der Notenabgabe mindestens zwei Wochen liegen, hat jeder die Möglichkeit sich ganz früh einen Überblick zu verschaffen.

Bei fehlenden Kursen oder Klassen: Bitte frühzeitig an die zuständige Person in der Schulleitung wenden, sodass eure Notendatei (XY_2018_1.enz) aktualisiert werden kann.

Wie oft ein Schüler tatsächlich anwesend war, kann man bei WebUntis super sehen. Dazu bitte folgendes tuen:

WebUntis -> Unterricht -> Mein Unterricht -> auf das Berichte-Icon drücken (ganz rechts) -> den Zeitraum festlegen -> Fehlzeiten pro Unterricht pro Schüler 

Dann seht ihr, wie viele Stunden der Schüler nicht da war und wie viele davon auch unentschuldigt waren, siehe gelbe Markierung auf dem Screenshot.

Nun könnt ihr euch überlegen, was einzutragen ist.

  • NB für nicht bewertbar
  • AT für Ärztlichen Attest
  • 5 bzw. 6 für Minderleistungen (evtl. in Zusammenhang mit vielen unentschuldigten Fehlstunden, s.o.)

Für Profil Jahrgang 5, BTM, BTD, Kulturschiene und Förderunterricht 5+8:

Tragen Sie ein E1, E2 oder E3 (mit besonderem Erfolg teilgenommen, mit Erfolg teilgenommen, teilgenommen)

Für Profil Jahrgang 5, BTM, BTD, Förderunterricht 5+8 und WP2:


Tragen Sie ein E1, E2 oder E3 (mit besonderem Erfolg teilgenommen, mit Erfolg teilgenommen, teilgenommen)

E1 = mit besonderem Erfolg teilgenommen
E2 = mit Erfolg teilgenommen
E3 = teilgenommen

Einer der beiden Klassenlehrer bekommt in seiner Notendatei (XY_2018_1.enz) die LQ-Stunde zugewiesen.
Hier wird für jeden Schüler die Note E3 eingetragen. (hat teilgenommen)

Nicht wundern: Nur einer der beiden Klassenlehrer bekommt in seiner Notendatei (XY_2018_1.enz) die Möglichkeit, Fehlstunden und Zeugnisbemerkungen einzutragen. Wo genau: siehe gelbe Markierung auf dem Screenshot!

Da wären zum Beispiel:

  • Außerunterrichtliches Engagement
  • Sommerleseclub
  • Phänomexx-Experten
  • Sportwettkämpfe
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (Pfadfinder, Messdiener, Vereinstätigkeiten etc.)
  • SV-Tätigkeiten
  • Buddy-Programme
  • Klassensprecher

Im Idealfall: gar nicht! 🙂
Wenn ihr euch aber unsicher seid, was einzutragen ist (z.B. bei Langzeiterkrankten, Seiteneinsteigern, nicht in die Klasse zugeordneten, abgemeldeten Kindern, Förderkindern), lasst die Notenzeile leer. Sie wird dann am Tag der Zeugniskonferenz ausgefüllt oder vorher von der Schulleitung.

Einfach eine kurze E-Mail oder einen Zettel an die zuständige Person mit den nackten Fakten.

Hi XY,

folgender Schüler fehlt bei mir auf der Liste:

Hans Müller
7a
GL
Note: 2

Danke!
Sabine

Das kann sein, sollte aber nicht. Hier lasst ihr bitte die Notenzeile frei und gebt auch Rückmeldung per E-Mail oder Zettel.

Bitte ein NB eintragen! Weitere Pflichten stehen in der Antwort der nächsten Frage!

SuS mit dem Förderbedarf Lernen müssen laut AO-SF eine Beschreibung ihrer Leistungen auf Grundlage ihrer individuellen Förderpläne erhalten.

Dazu bitte einen Doppelklick auf das Eingabefeld Fachbezogene Bemerkungen, siehe eingekreistes Feld auf dem Screenshot.

Nicht mehr als 70 Wörter in Schriftgröße 11 pro Fach schreiben! (keine Leerzeilen und Absätze!!!)
Die Zeitform ist in der Regel das Präteritum.

SuS mit Förderbedarf Lernen erhalten keine Noten. (… können aber welche erhalten, wenn ihre Leistungen ausreichend sind. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entspechen müssen!)

Weiterhin erhalten alle Förderkinder eine Zeugnisbemerkung wie z.B.:

XY wird sonderpädagogisch mit dem Förderschwerpunkt … unterstützt.

Diese sollte in der Floskeldatei hinterlegt sein.

AUßERDEM: Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen erhalten zwingend eine Beschreibung zu ihrem Arbeits- und Sozialverhalten. Diese kann nur von der Klassenlehrkraft eingetragen werden unter dem bekannten Reiter im externen Notenmodul.

Wo genau, siehe Screenshot:

Eine Kurszuweisung wird immer nur in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch und Chemie gemacht.

Halbjahreszeugnisse: Deutsch (ab JG8), Mathe (ab JG7), Englisch (ab JG7) und Chemie (ab JG8).


Zeugnisse 2. Halbjahr: Deutsch (ab JG7), Mathe (ab JG6), Englisch (ab JG6) und Chemie (ab JG8).

Die Bereichsnoten sind relevant für die Abschlussprognose bzw. für den Hauptschulabschluss.

Die Bereichsnote für Arbeitslehre ergibt sich aus der Technik- oder Hauswirtschaftsnote.

Die NW Bereichsnote wird in der Zeugniskonferenz auf Empfehlung der Klassenlehrer festgelegt. Sie setzt sich zusammen aus der CH + PH/Bio + ggf. WP-NWW Note.

Die betroffenen LuL der Klassen 9 und 10 erhalten hierzu im Vorfeld einen Infozettel mit den relevanten Noten.

Ja! Siehe gelbe Markierung auf dem Screenshot!

Siehe beiden Screenshots!

Und anschließend einen Doppelklick auf einen der drei Eingabefelder!

  • Arbeits- und Sozialverhalten (ASV)
  • Außerunterrichtliches Engagement (AuE)
  • Zeugnisbemerkungen (ZB)

Hier kommt es darauf an, ob sich der Schüler in der Erstförderung oder am Ende der Erstförderung befindet.

Das Handout dazu findet ihr unter folgendem Link oder im digitalen Lehrerzimmer unter „Formulare & Dokumente“

Bitte klicken!

Das externe Notenmodul bietet die Möglichkeit, dass SuS mit „schlechten“ Leistungen gemahnt werden können.

Schlechte Leistungen sind sowohl Minderleistungen, als auch ausreichende Leistungen, die aber noch im Laufe des Schuljahres zu Minderleistungen werden können!

Dazu kann man das Kästchen Mahnen anklicken. Siehe Screenshot:

Der Zeitraum, in dem unsere Schule Mahnungen rausschickt, liegt nicht in der Zeit, wo wir LuL diese Notendatei bearbeiten und abschicken. Das heißt: Ihr braucht das Mahnen-Kästchen nie anklicken.

Der Zeitraum, in dem ihr zu mahnende SuS der Schulleitung per Zettel oder E-Mail melden müsst, steht immer im Wochenplan und wird per E-Mail nochmals mitgeteilt.

Gemahnt werden nur SuS der 9. und 10. Klasse.

Bei Epochalfächern wird bereits Mitte des 1. Halbjahres gemahnt!

Übrigens: Eine vergessene Mahnung ändert nichts an der Wirksamkeit einer Minderleistung im Rahmen der Versetzung! (Im Gegensatz zu der Versetzung in den Klassen 5-9 an den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien!)

Der Grund: Die SuS erwerben mit der Versetzung von der 9. in die 10. Klasse einen Abschluss! (und zwar den Hauptschulabschluss, fälschlicherweise auch Hauptschulabschluss nach Klasse 9 genannt)
Dazu müssen die Leistungen den Versetzungsbestimmungen entsprechen. Eine nicht-angemahnte mangelhafte Leistung bleibt weiterhin eine mangelhafte Leistung und kann somit der Versetzung und dem damit verbundenen Erwerb eines Schulabschlusses im Wege stehen.

Dass eine nicht-angemahnte Minderleistung bei der Versetzung unberücksichtigt bleiben kann, stimmt trotzdem! Und zwar an Schulformen, an denen es eine Versetzung in den Klassen 5-9 gibt. Dies ist an Gesamt- und Gesamtschulen aber nicht der Fall. Hier gehen die SuS einfach in die nächste Klassenstufe über.

Das externe Notenmodul bietet die Möglichkeit, Schüler ohne Noten anzuzeigen. Dazu bitte folgendes, gelb markiertes Kästchen anklicken.

Schließt einfach das externe Notenmodul mit einem Klick auf das X oben. Alle Eintragungen werden dabei automatisch gespeichert.

Nichts leichter als das!

Zu unterscheiden gibt es hier zwei Varianten:

1.) Wenn ihr die Notendatei in eurem Dateiexplorer geöffnet habt, also wenn OneDrive bei euch installiert ist wie auf dem Bild unten, dann müsst ihr einfach nur die Datei schließen und alles wird gespeichert. Der Dateispeicherort ist das digitale Lehrerzimmer, das heißt, es ist automatisch hochgeladen. Dazu ein Bild von eurem Explorer:

2.) Wenn ihr die Notendatei heruntergeladen habt, dann müsst ihr sie nach dem endgültigen Bearbeiten wieder hochladen.

Schaut erstmal nach, wo eure Datei gespeichert ist. Siehe gelbe Markierung auf dem Screenshot:

Nun schließt das ExtNotMod.exe. Sucht nun eure Notendatei. Den Pfad dahin seht ihr im ersten Schritt oben. Meistens ist es auf dem Desktop oder im Download-Ordner. Wenn ihr die Datei gefunden habt, ladet sie an den ursprünglichen Ort hoch, siehe Bild:

Dies geht auf 2 zwei Arten.

Entweder „zieht“ ihr die Datei einfach in diese oben sichtbare Ansicht oder ihr geht oben auf „Hochladen“ und wählt anschließend „Datei hochladen“.

Für den Fall, dass die offizielle Abgabefrist noch nicht vorbei ist:
Einfach Notendatei nochmal bearbeiten und hochladen.

Für den Fall, dass die offizielle Abgabefrist vorbei ist:
In der Konferenz die Notenänderung bekannt geben.

Die Lern- und Förderempfehlung muss für jeden Schüler einer 9. oder 10. Klasse geschrieben werden, der auf dem Halbjahreszeugnis eine mangelhafte oder ungenügende Leistung bescheinigt bekommen hat.

Weiterhin für jeden Schüler am Ende eines Schuljahres, der die Versetzung durch die mangelhafte oder ungenügende Leistung nicht geschafft hat.

Die Lern- und Förderempfehlungen müssen erst bis zum Tag der Zeugnisausgabe fertiggestellt werden. (idealerweise natürlich einige Tage früher!)

Diese bitte in doppelter Ausführung und unterschrieben an die Klassenlehrer weitergeben!
Diese unterschreiben ebenfalls die Lern- und Förderempfehlungen und heften ein Exemplar in die Akte ab. Das zweite wird dem betroffenen Schüler zusammen mit dem Zeugnis ausgehändigt.